Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist wie die GmbH eine juristische Person und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei der Gründung der AG muss eine Satzung vereinbart werden (notarielle Beurkundung). Die AG entsteht wie die GmbH mit der Eintragung in das Firmenbuch. DasGrundkapital der AG beträgt mindestens EUR 70.000,00 und ist durch Zeichnung der Aktien durch die Gesellschafter (Aktionäre) aufzubringen. Die Aktionäre haften nicht für die Verbindlichkeiten der AG.
Die zwingenden Organe einer AG sind: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Geschäftsführung und Vertretung der AG erfolgt durch den Vorstand. Die Mitglieder vom Aufsichtsrat werden vom Vorstand ernannt.