Ausstellen von Rechnungen

Jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, ist grundsätzlich berechtigt eine Rechnung aus zustellen. Das Ausführen eines Umsatzes an einen anderen Unternehmer verpflichtet ihn zur Ausstellung einer Rechnung. Diese hat bestimmte Rechnungsmerkmale zu enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden bzw leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung
  • Tag bzw Zeitraum der Leistungserbringung
  • Entgelt und Steuersatz
  • Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis auf diese Befreiung
  • fortlaufende Nummer
  • UID Nummer des Ausstellers sowie die des Empfängers wenn der Gesamtbetrag höher als EUR 10.000 ist

 

Kleinbetragsrechnungen (unter EUR 400 brutto) haben lediglich folgende Merkmale aufzuweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden bzw leistenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung
  • Tag bzw Zeitraum der Leistungserbringung
  • Gesamtbetrag
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

Gutschriften sind, im Sinne des UStG, Rechnungen in denen der Leistungsempfänger über eine steuerpflichtige Lieferung bzw Leistung abrechnet.

Siehe auch