Dienstvertrag

Der Dienstvertrag stellt im Unterschied zum Dienstzettel eine Willenserklärung dar, er hat prinzipiell zumindest jene Angaben zu enthalten, die für einen Dienstzettel gesetzlich vorgeschrieben sind.

Die Ausfertigung eines Dienstvertrags wird von unserer Seite dringend empfohlen, da den darin getroffenen Vereinbarungen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Gegensatz zu jenen eines Dienstzettels Rechtswirksamkeit zukommt.

Zwar wurde die Vertragsfreiheit des Dienstvertrages im Laufe der Zeit durch einige generelle Vorschriften wie Gesetze und Kollektivverträge eingeschränkt, es bleiben jedoch noch einigeGestaltungsmöglichkeiten:

  • Probezeit/Befristung
  • Sachbezüge, Regelungen über den Entzug von Sachbezügen
  • Reisespesenvergütungen
  • Arbeitszeit, Arbeitsort
  • Wettbewerbsverbot, Konkurrenzklausel
  • Kündigungsmöglichkeit
  • Überstunden, Mehrstunden