Einkommen

Der Einkommensteuer unterliegt das gesamte Einkommen eines Kalenderjahres. Dieses errechnet sich aus der Summe der Einkünfte (= Gesamtbetrag der Einkünfte) abzüglich derSonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und gewisser Freibeträge. Damit ist genau definiert, dass nur jene Einnahmen zu versteuern sind, die unter eine der sieben Einkunftsarten fallen (sachliche Steuerpflicht). Nicht zu den Einkünften zählen beispielsweise Lotteriegewinne oder Verkäufe aus dem Privatvermögen nach Ablauf der Spekulationsfrist.

Im Bereich der Einkunftsarten gilt das Prinzip, dass nur jene Ausgaben abgesetzt werden dürfen, die mit den Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen (also keine Ausgaben der privaten Lebensführung sind). Eine Ausnahme davon macht der Gesetzgeber bei den sog Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Im Rahmen dieser beiden Kategorien dürfen genau definierte privat veranlasste Ausgaben geltend gemacht werden und mindern so die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Siehe auch

Einkünfte
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Absetzbeträge