Entstehen der Steuerschuld
Grundsätzlich entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistung erbracht wird (= Sollbesteuerung oder Besteuerung nach vereinbarten Entgelten). Unter folgenden Voraussetzungen entsteht die Steuerschuld erst mit der Vereinnahmung des Entgelts (= Istbesteuerung oder Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten):
- Generell bei freiberuflichen Tätigkeiten (unabhängig von der Rechtsform)
- Wenn bei den betrieblichen Einkunftsarten die Buchführungsgrenzen nicht überschritten werden (Umsatz höher als EUR 700.000)
Damit unterliegen alle Einnahmen/Ausgaben-Rechner der günstigeren Variante der Istbesteuerung (Wegfall der Vorfinanzierung). Die Vorsteuer unterliegt grundsätzlich der Istbesteuerung.
Siehe auch
Vorsteuer
Steuerberechnung
Steuerentrichtung
Umsatzsteuervoranmeldung