Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) bzw. kann vielfach auch bei der Wirtschaftskammer erfolgen. In einigen Fällen (z.B. Wien), kann die Gewerbeanmeldung auch online erfolgen – ansonsten persönlich, per Post, per E-Mail oder Telefax.

Bei freien Gewerben für ein Einzelunternehmen sind bei lediglich ein Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel) sowie falls kein Wohnsitz im Inland vorliegt, eine Meldebestätigung vorzulegen. Bei reglementierten Gewerben zusätzlich noch die Unterlagen über den Befähigungsnachweis.

Der Gewerbeanmeldung bei Gesellschaften (GmbH, OG, KG) ist zusätzlich noch ein Auszug aus dem Firmenbuch (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.

Sollten Sie in dieser Branche erstmals einen Gewerbeschein lösen, können Sie das sog. NeuFÖG (Neugründungsförderungsgesetz) in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist allerdings ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftskammer verpflichtend.

Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kann bereits mit der Ausübung des Gewerbes begonnen werden, mit Ausnahme der Zuverlässigkeitsgewerbe, bei denen die Rechtskraft des Bescheides abzuwarten ist.

Siehe auch

Gewerbe allgemein

Gewerbeberechtigung

 NEUFÖG

Gewerberechtlicher Geschäftsführer