Gewerbeberechtigung
Man unterscheidet nach der Gewerbeordnung verschiedene Arten von Gewerbe:
⇒ Freies Gewerbe
Für freie Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben, die Anmeldung des Gewerbes berechtigt bereits zur Ausübung desselben. Es gibt eine Liste der freien Gewerbe, diese ist jedoch nicht als vollständig zu betrachten, da laufend neue Gewerbe hinzukommen.
⇒ Reglementiertes Gewerbe
Bei reglementierten Gewerben ist ein Befähigungsnachweis (z.B. Meisterprüfung) erforderlich, der bei der Gewerbeanmeldung vorliegen muss. Die Liste der reglementierten Gewerbe umfasst etwa 80 Gewerbe, darunter fallen z.B. handwerkliche Tätigkeiten.
Eine Untergruppe der reglementierten Gewerbe sind die sog. Zuverlässigkeitsgewerbe. Diese dürfen erst nach Vorliegen eines behördlichen, die besondere Zuverlässigkeit feststellenden Bescheid ausgeübt werden. Darunter fallen beispielsweise das Gewerbe des Baumeisters, Elektrotechnik, Reisebüros, Vermögensberatung und Zimmermeister.
⇒ Teilgewerbe
Bei den Teilgewerben handelt es sich um Tätigkeiten reglementierter Gewerbe, bei denen dieBefähigung auf vereinfachte Art nachzuweisen ist (z.B. Lehrabschlussprüfung, Praxiszeiten). Diese werden durch Verordnung festgesetzt, darunter fallen beispielsweise Änderungsschneiderei, Fahrradtechnik, Schuhreparatur, Hufschmied.
Wichtig ist vor allem die Zuordnung der jeweiligen Tätigkeit in ein bestimmtes Gewerbe in Hinblick auf die Abgrenzung zwischen den freien und reglementierten Gewerben. Auskünfte und Informationen dazu stellt die Wirtschaftskammer zur Verfügung.