Kommanditgesellschaft

Gründung

Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft ist (wie bei der OG) nur ein Gesellschaftsvertragzwischen mindestens zwei Gesellschaftern Voraussetzung. Dieser ist an keine Formvorschriften gebunden und kann daher auch mündlich abgeschlossen werden. Die Schriftform wird jedoch empfohlen. Weiters muss die Gesellschaft beim Firmenbuch eingetragen werden.

Vorteile

Der Vorteil der Kommanditgesellschaft ist die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten. Mehrere Gesellschafter können sich gegenseitig in Erfahrung, Wissen und Können ergänzen. Ein weiterer Vorteil sind die bessere Arbeitsteilung und Zeitersparnis. Es erhöhen sich außerdem die Erfolgschancen und die Kapitalaufbringung durch die größere Anzahl der Gesellschafter. Die Gründung ist einfach und kann rasch erfolgen.

Nachteile

Der einzelne Gesellschafter kann nicht so selbständig agieren wie der Einzelunternehmer; es kann auch zu Konflikten mit den Mitgesellschaftern kommen. Der Gewinn muss geteilt werden. DerKomplementär haftet auch für das Verschulden von Mitgesellschaftern unbeschränkt. Der Kommanditist hat ein eingeschränktes Mitspracherecht.

Beendigung

Wie bei der OG kann die Löschung beim Firmenbuch nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten und Veräußerung des Vermögens beantragt werden. Die Haftung der Gesellschafter erlischt nach Beendigung jedoch nicht! (Die Haftung des Kommanditisten ist eingeschränkt.)

Siehe auch

Einzelunternehmer
Offene Gesellschaft