Nicht absetzbare Ausgaben
Folgende Ausgaben sind grundsätzlich nicht absetzbar und fallen daher nicht unter Betriebsausgaben:
- Spenden an „nicht begünstigte Empfänger“
- Personenversicherungen
- Personensteuern, wie KEST oder Einkommensteuer
- Willkürliche Vorauszahlungen an die SVA (es muss eine sorgfältige Berechnung der zu erwarteten Nachzahlung erfolgen, damit diese steuerlich anerkannt wird. Bei unserem jährlichen Herbstgespräch unterstützen wir Sie hierbei)
- Kosten für ein Arbeitszimmer bei gewissen Berufsgruppen wie zB: Lehrer, Ärzte, Richter, Musiker, Vortragende oder Handelsvertreter
- Diäten, wenn die Dauer der Reise weniger als 3 Stunden beträgt
- Arbeitskleidung (bis auf ein paar Ausnahmen)
- Tageszeitungen, Wochenmagazine und Lexika
- Bewirtungskosten mit hauptsächlicher Repräsentationskomponenten
- Geschenke an Kunden ohne Werbeeffekt
- Verkehrstrafen