Sonstige Einkünfte

Die sonstigen Einkünfte sind grundsätzlich als Restposten für die nichtbetrieblichen Einkünfte gedacht, jedoch genau geregelt. Darunter fallen

  • Wiederkehrende Bezüge (Renten)
  • Einkünfte aus Leistungen
    – Gelegentlicher Vermittlung
    – Vermietung beweglicher Gegenstände
  • Funktionsgebühren
  • Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
  • Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen

Siehe auch

Einkünfte
Verlustausgleich, Verlustvortrag