BERECHNUNG DER UMSATZSTEUER
Die Umsatzsteuer ist eine sog Selbstbemessungsabgabe, dh der Steuerpflichtige muss sie selbst berechnen, dem Finanzamt melden und abführen. Die Differenz aus der geschuldeten Umsatzsteuer und der abzugsfähigen Vorsteuer wird Zahllastgenannt.
Ist die Summe der Vorsteuern höher als die Summe der geschuldeten Umsatzsteuer, so ergibt sich ein Vorsteuerüberhang (=Überschuss). Die selbst berechnete Zahllast bzw der Überschuss ist entweder monatlich dem Finanzamt zu melden oder vierteljährlich (Umsatzsteuervoranmeldungen).