Umsatzsteuer Künstler
Ermäßigter Steuersatz von 13 %
Seit 01.01.2016 unterliegen folgende Tätigkeiten dem neuen Steuersatz von 13 %:
- Einfuhr und Lieferungen von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken etc
- Film- und Zirkusvorführungen sowie Schausteller
Mit 01.05.2016 sind folgende künstlerische Tätigkeiten hinzugekommen
- Theater, Musik- und Gesangsaufführungen
Bei öffentlichen Auftritten gilt dieser Steuersatz auch dann, wenn Nicht-Künstler auf der Bühne stehen.
Wichtig! Die Umsatzsteuer beträgt nur für künstlerische Leistungen und daraus entstehende Nebenleistungen (z.B. Spesenverrechnung) 13%. Erbringt ein Künstler andere Leistungen (z.B. für einen Vortrag) müssen 20% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.