Unternehmenseigenschaft

Eine wesentliche Rolle spielt der Begriff des Unternehmers, denn nur die Umsätze des Unternehmers unterliegen der Umsatzsteuer.
 Unternehmer ist jede Person, die

  • nachhaltig
  • selbstständig
  • gegen Entgelt
  • Leistungen erbringt und
  • nach außen hin in Erscheinung tritt

Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der tatsächlichen Erzielung von Umsätzen. Es genügt bereits ein Tätigwerden mit dem Ziel, später Umsätze zu erzielen (z.B. Inserieren in Zeitungen, Erwerb der Betriebsausstattung, Anmietung von Büro- oder Lagerräumen). In diesem Stadium ist bereits die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben.

Grundsatz der Unternehmenseinheit

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit des Unternehmers, d.h. ein Unternehmer kann umsatzsteuerrechtlich immer nur ein Unternehmen haben, selbst wenn seine Tätigkeiten einkommensteuerrechtlich verschiedenen Einkunftsarten oder Betrieben zuzurechnen sind (Grundsatz der Unternehmenseinheit).

Siehe auch

Unternehmensgründung

Vorsteuer

Kleinunternehmen