Gewinnfreibetrag – Wieder mehr Auswahl bei den Wertpapieren

Einzelunternehmen und Personengesellschaften können für

  •  Gewinne bis zu EUR 30.000 den sogenannten Grundfreibetrag in Höhe von 13% und zusätzlich
  • für den EUR 30.000 übersteigenden Gewinn einen sogenannten Gewinnfreibetrag – ebenfalls beginnend mit 13% – geltend machen.

Voraussetzung für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages sind Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter. Der Grundfreibetrag kann auch ohne Investitionen geltend gemacht werden (Antrag in der Steuererklärung).

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind (nicht gebrauchte) körperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Büro- oder EDV-Ausstattung) oder Wertpapiere. Die Behaltefrist für diese Wirtschaftsgüter beträgt 4 Jahre.

 

TIPP: Die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages bringt eine nennenswerte Steuerersparnis mit sich – dh es lohnt sich mitunter sogar über eine Fremdfinanzierung nachzudenken und die angeschafften Wertpapiere als Sicherstellung zur Verfügung zu stellen.

 

BEISPIEL: Bei einem Gewinn von EUR 60.000 müssen zur gänzlichen Ausnützung des Freibetrages Investitionen in Höhe von EUR 3.900 getätigt werden, die Steuerersparnis beträgt EUR 1.600.

  

TIPP: Während in den letzten beiden Jahren zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages lediglich die Anschaffung von Wohnbauanleihen möglich war, können ab 2017 wieder alle sog mündelsicheren Wertpapiere angeschafft werden (nach den Bestimmungen des § 14 EStG). Die Banken können Sie diesbezüglich informieren.

 

TIPP: Mit dem Grund- bzw Gewinnfreibetrag geht automatisch eine Verringerung der Sozialversicherungsgrundlage einher. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann beim Grundfreibetrag darauf verzichtet werden.

 

ZU BEACHTEN: Die Wertpapiere müssen bis zum 31.12.2017 auf ihrem Depot gutgebucht worden sein. Sollten Sie noch kein Depot bei einer Bank haben empfehlen wir hier rasch zu handeln, auch sinkt die die Auswahl an interessanten Wertpapieren mit Jahresende.

  

ZU BEACHTEN: Die Höhe des Gewinnfreibetrages ist für Besserverdiener eingeschliffen, sodass ab einem Gewinn von EUR 175.000 nur mehr ein Freibetrag von 7% und für die restlichen EUR 230.000 von 4% geltend gemacht werden. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit EUR 41.450.

 

ZU BEACHTEN: Da die Geltendmachung eines Gewinnfreibetrages die Basispauschalierung ausschließt, ist es vor allem bei Geschäftsführern einer GmbH, nicht immer klar, welche der beiden Varianten die günstigere Lösung ist.