Steueroptimierung bei Einnahmen/Ausgaben Rechner
Unternehmen, die ihren Gewinn mittels einer Einnahmen/Ausgaben Rechnung ermitteln, können mitunter eine Gewinnverlagerung in das Folgejahr vornehmen. Dazu können entweder
- Einnahmen in das Folgejahr verschoben oder/und
- Ausgaben in das heurige Jahr vorgezogen werden.
Um eine Anerkennung durch das Finanzamt nicht zu gefährden, sind einige Punkte zu beachten:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (wie zB Einnahmen aus freien Dienstverträgen oder Ausgaben für Miete, Leasing etc) werden bis zu 15 Tage nach dem Stichtag noch dem alten Jahr zugerechnet.
- Werden Forderungen absichtlich stehen gelassen, so werden diese Einnahmen ebenfalls noch dem alten Jahr zugerechnet. Hier ist also Vorsicht geboten und gegebenenfalls die Rechnungslegung erst im neuen Jahr vorzunehmen.
- Freiwillige Zahlungen an die SVA für zu erwartende Nachzahlungen sind möglich, sofern sie die zu erwartenden Nachzahlungen nicht übersteigen
- Förderungen aus öffentlichen Mittel gelten für das Jahr als vereinnahmt für das sie gewährt werden
ZU BEACHTEN: Generell ist immer zu überlegen, inwieweit eine Gewinnverschiebung tatsächlich sinnvoll ist. Sollte die Gewinnerwartung für das nächste Jahr höher sein, ist es mitunter besser die Abgabe der Steuererklärungen zeitlich später anzusetzen (Achtung auf Verzinsung!).
TIPP: Ab dem Jahr 2016 können auch Einnahmen/Ausgaben Rechner Verluste uneingeschränkt verwerten. Bisher konnten lediglich sog Anlaufverluste und Verluste der letzten 3 Wirtschaftsjahre mit Gewinnen verrechnet werden.
TIPP: Für die Künstler gibt es die Besonderheit Gewinne auch in vergangene Jahre rückzutragen und damit die Steuerprogression zu glätten.
SERVICE: Gerne erstellen wir für Sie eine Steuerplanung und beraten Sie individuell.