Kundeninformation – 365-Euro-Weihnachtsgutscheine
Liebe Klienten!
Im Nationalrat wurde die Steuerfreiheit des 365-Euro-Weihnachtsgutscheins beschlossen.
Wenn im Kalenderjahr 2020 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze genutzt werden konnte, soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden Gutscheine bis maximal EUR 365.- steuerfrei gewähren können.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Gutscheine im Dezember 2020 ausgegeben werden und bis 31.12.2021 befristet sind. Die Steuerbefreiung soll sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen) umfassen. Der Freibetrag über Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von EUR 186 jährlich soll von dieser Maßnahme unberührt bleiben.
Gleichzeitig sind die Gutscheine lohnnebenkosten- und aller Voraussicht nach sozialversicherungsfrei.