Absetzbeträge

Wurde anhand der Steuerbemessungsgrundlage und der Anwendung des richtigen Steuertarifes die vorläufige Steuer festgelegt, können zusätzlich noch Absetzbeträgegeltend gemacht werden. Diese vermindern die zu bezahlende Steuer direkt.

Absetzbeträge können sein:

  • lleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Grenzgängerabsetzbetrag
  • Verkehrsabsetzbetrag/Arbeitnehmerabsetzbetrag (wenn Einkünfte als Arbeitnehmer vorliegen)
  • Kinderabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  •  Pensionistenabsetzbetrag (bei Einkünften aus Ruhebezügen)

Siehe auch

  • Mehrkindzuschlag
  • Einkommen
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Steuerberechnung
  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag