Altersteilzeit

Die Altersteilzeit gibt älteren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit um 40 bis 60% zu verringern, ohne dabei auf Ansprüche aus der Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zu verzichten. Des Weiteren erhalten sie durch einen Zuschuss des AMS 70-80% ihres vorherigen Entgelts. Der Arbeitgeber hat die SV-Anteile in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen.

Das Mindestalter für Altersteilzeit wird schrittweise angehoben, im Jahr 2010 beträgt es 53 Jahre für Frauen und 58 Jahre für Männer.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit sind:

  • Der Arbeitnehmer muss in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahren beschäftigt gewesen sein.
  • Das bisherige Beschäftigungsausmaß im Jahr vor der Altersteilzeit darf höchstens um 20% unter der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Arbeitszeit liegen.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seine Mehrkosten als Altersteilzeitgeld vom AMS rückerstatten zu lassen.