Aushangpflichtige Gesetze
Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet, eine Reihe von arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften im Betrieb auszuhängen, wobei die Aushangpflicht in den betreffenden Gesetzen vorgeschrieben wird. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, diese mittels EDV zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Bereitstellen entsprechender Websites im Intranet). Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer Zugang zu einem PC sowie ausreichende Kenntnisse zur Benutzung hat.