Beschäftigungsbonus 2017

Wir freuen uns diesmal Sie über gute Neuigkeiten zu informieren.
Der bisher lang diskutierte Beschäftigungsbonus kommt nun doch, und zwar ab 01. Juli 2017 und dies weit umfangreicher als zuletzt angekündigt. Für die Entlastung der Unternehmen stehen insgesamt zwei Milliarden EUR zur Verfügung.

 

Was ist der Beschäftigungsbonus?

Dabei handelt es sich um eine Förderung, zur Senkung der Lohnnebenkosten, die in Form eines Zuschusses an den Dienstgeber ausbezahlt wird.

 

Wer kommt in den Genuss dieser Förderung?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform und der Branche.

Achtung: Keine Förderung gibt es für Unternehmen die Rückstände bei der Gebietskrankenkasse oder beim Finanzamt haben.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird nur die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze wenn folgende Personen eingestellt werden:

  • beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen oder
  • Bildungsabgänger (das sind Personen, die an einer Schule oder Hochschule waren, sofern der Abgang davon nicht länger als zwölf Monate zurückliegt) oder
  • Jobwechsler (das sind Personen, die in den zwölf Monaten vor Eintritt in das Unternehmen in Österreich mindestens 4 Monate durchgängig erwerbstätig und somit pflichtversichert waren).

Es muss sich um ein echtes Dienstverhältnis handeln, das mindestens 4 Monate dauert und es muss mindestens eine Vollzeitstelle (38,5 Wochenstunden) geschaffen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses über die Dauer von bis zu drei Jahren über 50% der Lohnnebenkosten ausbezahlt. Darunter fallen die DN-Beiträge zur Sozialversicherung der Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und die Kommunalsteuer. Eine Deckelung erfolgt mit der Höchstbeitragsgrundlage des ASVG.

BEISPIEL:

Ein Arbeitnehmer erhält EUR 35.000 brutto pro Jahr, Lohnnebenkosten EUR 10.675,00

50%iger Zuschuss EUR 5.337,50 für 3 Jahre: EUR 16.012,50

 

BEISPIEL:

Ein Arbeitnehmer erhält EUR 75.000 brutto pro Jahr

Maximaler Zuschuss EUR 10.632,30 pro Jahr für 3 Jahre: EUR 31.896,90

(Deckelung mit ASVG-Höchstbeitragsgrundlage EUR 69.720,00)

 

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Die Dienstnehmer sind zunächst bei der Gebietskrankenkasse anzumelden, innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Anmeldung wird der Antrag durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beim Austrian Wirtschaftsservice (aws) eingebracht. Die Abrechnung und Auszahlung selbst erfolgt nach Ablauf des ersten Dienstjahres des zu fördernden Arbeitnehmers (frühestens daher ab 01. Juli 2018).

 

SERVICE: Wenn Sie Fragen dazu haben bzw für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Personalverrechnung.
Frau Angelina Lagger (a.lagger@taxservices.at, DW 19) und Frau Margit Lagger (m.lagger@taxservices.at, DW 19) freuen sich, Sie dabei unterstützen zu können.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.beschaeftigungsbonus.at.