Betriebsübergang

Unter einem Betriebsübergang versteht man den Verkauf eines Betriebes, wenn der Betrieb als solcher im Wesentlichen unverändert und mit der bisherigen Organisationsstruktur, den vorhandenen Betriebsmitteln und dem bestehenden Kundenstock fortgeführt wird.

Damit verbunden sind weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen, die bisherigen Dienstverträge gehen auf den neuen Erwerber über, dieser übernimmt alle Ansprüche der Dienstnehmer aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis.

Es kann zu keiner Herabsetzung der Bezüge oder einer Kündigung im Zuge der Übertragung kommen. Für den Veräußerer bzw. den Erwerber des Betriebes erwächst eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern.