Steueroptimierung bei Einnahmen/Ausgaben Rechner
Unternehmen, die ihren Gewinn mittels einer Einnahmen/Ausgaben Rechnung ermitteln, können mitunter einer Gewinnverlagerung in das Folgejahr vornehmen. Dazu können entweder
- Einnahmen in das Folgejahr verschoben oder/und
- Ausgaben in das heurige Jahr vorgezogen werden.
Um eine Anerkennung durch das Finanzamt nicht zu gefährden, sind einige Punkte zu beachten:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (wie zB Einnahmen aus freien Dienstverträgen oder Ausgaben für Miete, Leasing etc werden für 15 Tage nach dem Stichtag noch dem alten Jahr zugerechnet.
- Werden Forderungen absichtlich stehen gelassen, so werden diese Einnahmen ebenfalls noch dem alten Jahr zugerechnet. Hier ist also Vorsicht geboten und gegebenenfalls die Rechnungslegung erst im neuen Jahr vorzunehmen.
- Freiwillige Zahlungen an die SVA für zu erwartende Nachzahlungen sind möglich, sofern sie die zu erwartenden Nachzahlungen nicht übersteigen
- Förderungen aus öffentlichen Mittel gelten allerdings für das Jahr als vereinnahmt für das sie gewährt werden
ZU BEACHTEN: Generell ist immer zu überlegen, inwieweit eine Gewinnverschiebung tatsächlich sinnvoll ist. Sollte die Gewinnerwartung für das nächste Jahr höher sein, ist es mitunter besser die Abgabe der Steuererklärungen zeitlich später anzusetzen (Achtung auf Verzinsung!).
SERVICE: Gerne erstellen wir für Sie eine Steuerplanung und beraten Sie individuell.
TIPP: Künstler können auf Antrag ihren Gewinn auf die drei vorangegangenen Jahre rücktragen. Dies gilt auch im Bereich der Sozialversicherung – hier sind allerdings auch die Auswirkungen auf den Zuschuss des Künstlersozialversicherungsfonds zu beachten.