Corona Newsletter comebackstronger Teil VII
Liebe Klienten*innen!
Wie in unseren letzten Aussendungen möchten wir Sie über Änderungen der bisherigen Förderpakete sowie über neue Hilfspakete am Laufenden halten. Diesmal können wir allerdings nur von geplanten Änderungen berichten, sobald diese in den Details feststehen, melden wir uns wieder bei Ihnen:
Vorab wieder einige Fristen und der Start der Anträge für die diversen Förderpakete:
Beim Härtefallfonds Phase II kann seit 16. Juni 2020 der Antrag für den dritten Betrachtungszeitraum (16.05. bis 15.06.2020) gestellt werden.
Am 18. Juni 2020 wurden nun endlich Klarstellungen zu den Dienstnehmer Abrechnungen bei der Kurzarbeit veröffentlicht. Da die sehr komplexen Regelungen erst softwaretechnisch umgesetzt werden müssen, wird die Juni Abrechnung von uns noch vorläufig nach der Handlungsanweisung der Wirtschaftskammer erstellt werden. Die Aufrollung erfolgt dann mit der Juli Abrechnung.
Noch nicht fertig ausgearbeitet aber bereits zugesagt ist die Verlängerung des Corona Hilfsfonds (Fixkostenzuschuss) um 6 Monate. Zu den einzelnen Anträgen haben sich mittlerweile zahlreiche Fragen ergeben, die von unserer Kammer gesammelt an die Regierung übergeben werden. Auch hier hoffen wir auf baldige Klarstellungen. Was wir ebenfalls bereits berichten können, dass die Antragstellung einige Herausforderungen an das Rechnungswesen stellt.
Das Unterstützungspaket für gemeinnützige Organisationen ist derzeit noch in Ausarbeitung.
GEPLANTE Änderungen
Die Umsatzsteuer in der Gastronomie- und der Kulturbranche soll vorübergehend auf 5% gesenkt werden.
In einer Pressekonferenz am 13. Juni 2020 wurde angekündigt in diesen Branchen den Umsatzsteuersatz auf 5%, befristet von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020, zu senken.
Dies wird voraussichtlich folgende Leistungen betreffen:
- Speisen und Getränke in der Gastronomie- und Hotelleriebranche (bisher 10% bzw 20%–iger Satz)
- Künstlerische Leistungen (bisher 13%iger Satz)
- Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen (bisher 13%–iger Satz)
- Zeitungen und Bücher (bisher 10%–iger Satz)
Zu beachten: Wir gehen davon aus, dass die geplanten Änderungen nächste Woche bekanntgegeben werden, sodass noch Zeit für die Adaptierung der Registrierkasse ist.
Steuerstundungen sollen bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden
Bisher konnten Steuer Stundungen bis zum bis 01. Oktober 2020 beantragt werden. Diese Frist soll nun bis 15. Jänner 2021 verlängert werden, wobei dies automatisch erfolgt und eine neuerliche Antragstellung unterbleiben kann.
Vorziehen der Steuerreform 2021
Angekündigt wurde, die für das Jahr 2021 geplante Steuerreform vorzuziehen. Damit verbunden würde sich eine Entlastung für Bezieher von niedrigeren Einkommen aber auch für Unternehmen ergeben.
Wenn diese in der ursprünglichen Form umgesetzt wird, bedeutet dies unter anderem
- Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von bisher 25% auf 21%
- Eine Erhöhung des Familienbonus Plus von bisher € 1.500 pro Jahr auf € 1.750
- Eine Reduktion der untersten Einkommensteuertarifstufen von derzeit 25%, 35% und 42% auf künftig 20%, 30% und 40%.
Verluste des Jahres 2020 sollen auf die Jahre 2018 und 2019 rückgetragen werden können
Damit verbunden wäre, dass ein Teil der Steuerstundungen nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze rückgezahlt werden muss.
Zu beachten: Wenn für die Jahre 2018 und auch 2019 bereits Steuererklärungen eingereicht wurden, wird es systemgerecht hier zu einer Wiederaufnahme kommen.
Investitionen ab September 2020 sollen gefördert werden
Als Anreiz dafür wird es zum einen eine Investitionsprämie von mindestens 14% geben und zum anderen eine sog degressive und damit raschere Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung der angeschafften Wirtschaftsgüter.
Die konkrete Ausgestaltung bleibt noch abzuwarten.
Zu beachten: Sollten Sie für die nächsten Monate Investitionen geplant haben, so ist es jedenfalls sinnvoll diese bis in den September zu verschieben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir die Informationen sehr sorgfältig ausgearbeitet haben, es aber aufgrund möglicher Abänderungen oder auch detaillierteren Regelungen künftig noch zu Abweichungen kommen kann.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Ihr taxservices Team