Steuerfreie Lieferungen/Leistungen mit Vorsteuerabzug (echte Steuerbefreiung)
Die wichtigsten steuerfreien Lieferungen sind die Ausfuhrlieferungen und damit zusammenhängende Leistungen wie zB Güterbeförderung. Für diese Ausfuhrlieferungen ist ein Ausfuhr- sowie ein Buchnachweis zu erbringen. Ein österreichischer Schuhhersteller liefert einem schweizer Unternehmer Schuhe im Wert von Euro 10.000. Der schweizer Unternehmer holt die Ware aus der Filiale in Innsbruck ab.