Einkünfte aus Kapitalvermögen

Darunter fallen z.B. Einkünfte und Gewinne aus

  • Aktien, GmbH-Anteilen (Dividenden)
  • Sparbücher, Investmentfonds
  • Darlehen, Anleihen
  • Sonstigen Kapitalforderungen jeder Art

 

Teilweise wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen der Steuerabzug bereits von der auszahlenden Stelle vorgenommen (zB Banken) und an den Fiskus abgeführt. Diese Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt idR 25% und ist ebenso eine Sonderform der Einkommensteuer. Zuviel einbehaltene Kapitalertragsteuer kann ebenso wie zu viel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt im Zuge der Veranlagung rückgefordert werden.

Siehe auch

Einkünfte
Spekulationsertragsteuer