Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Darunter fallen beispielsweise die Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft, Weinbau
- Tierzucht, Tierhaltung
- Jagd, Fischerei
- Nebenbetrieben (zB Sägewerk, Mühle)
- Nebentätigkeit (zB Zimmervermietung)
Für die Besteuerung von Land- und Forstwirten gibt es zahlreiche Sonderbestimmungen im Steuerrecht.