Einnahmenausgaben Rechnung
Die Einnahmen/Ausgaben Rechnung richtet sich nach dem sog Zufluss- Abflussprinzip. Besteuert wird, was in einem Kalenderjahr an Einnahmen zugeflossen ist bzw an Ausgaben abgeflossen ist. Wesentlich dabei ist, dass der Empfänger verfügungsberechtigt über das Geld ist.
Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen. So sind gewisse Vorauszahlungen von in § 19 Abs 3 EStG taxativ (= erschöpfend) aufgezählten Leistungen, die nicht nur das laufende und das folgende Jahr betreffen, gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen. Das gilt va für Beratungs-, Miet-, Fremdmittel-, Provisionskosten.
Werden Beträge für regelmäßig wiederkehrende Leistungen (zB Mieten, Gehälter etc) innerhalb einer Frist von 10 Tagen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel bezahlt, so gelten sie trotzdem als in dem Jahr bezogen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
Siehe auch
Ermittlung der Einkünfte
Betriebseinnahmen
Pauschalierung
Betriebsausgaben