Einzelunternehmer
Gründung
Das Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Gewerbeanmeldung bzw. mit derGewerbebewilligung.
Vorteile
Das Gründungsprozedere beim Einzelunternehmen ist relativ einfach und kostengünstig. Der Einzelunternehmer entscheidet selbstständig und flexibel, es besteht daher keine Gefahr von Führungskonflikten, der Gewinn wird dem Unternehmer alleine zugerechnet. Dieser unterliegt der Einkommensteuer und somit der Progression, und es gibt keine Entnahmebeschränkung.
Nachteile
Der Einzelunternehmer trägt das volle Risiko und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Beendigung
Bei der Beendigung ist die Gewerbeberechtigung zurückzulegen und beim Finanzamt eineBetriebsaufgabe zu melden. Dieser Schritt beinhaltet in jedem Fall die Erstellung einer sogenanntenBetriebsaufgabebilanz.
Eintragung im Firmenbuch
Seit 2007 besteht die Möglichkeit, dass sich auch nicht buchführungspflichtige Einzelunternehmer imFirmenbuch eintragen lassen.