Familienbeihilfe/Studierende

Eltern von Studierenden kann Familienbeihilfe gewährt werden, dies ist grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr möglich. Die jährliche Zuverdienstgrenze für Bezieher von Familienbeihilfe beträgt EUR 9000.

Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt, wobei für jeden Studienabschnitt ein Toleranzsemester gewährt wird. Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vollzogen werden.