Firmenauto
Wird dem Dienstnehmer vom Dienstgeber ein Kfz zur Verfügung gestellt, das dieser auch für Privatfahrten nutzen darf, ist ein sogenannter Sachbezug zu versteuern. Dieser Sachbezug beträgt 1,5% der Anschaffungskosten, maximal EUR 600 pro Monat. Kostenbeiträge (einmalig zur Anschaffung oder laufend) des Arbeitnehmers vermindern den anzusetzenden Sachbezugswert. Zu den Anschaffungskosten gemäß dieser Definition zählt auch die Umsatzsteuer (selbst wenn der Arbeitgeber einen Vorsteuerabzug hat!), die NoVA sowie allfällige Sonderausstattungen.
Fährt der Dienstnehmer nachweislich weniger als 500 km pro Monat bzw. 6.000 km pro Jahr privat mit dem Dienstfahrzeug, dann vermindert sich der Sachbezug um die Hälfte. Der Nachweis hat allerdings durch ein Fahrtenbuch (oder geeignete Aufzeichnungen) zu erfolgen. Dieser ist jedenfalls auch bei geringfügiger privater Nutzung anzusetzen.