Gewinnrücktrag für Künstler
Seit 2000 können Einkünfte aus künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit über Antrag auf das aktuelle und die vorangegangenen zwei Jahre aufgeteilt werden (der Gewinn wird somit gedrittelt).
Damit wird einerseits der Tatsache Rechnung getragen, dass es oft mehrere Jahre dauern kann bis ein Künstler anerkannt ist und weiters gewisse Einnahmen in einem Jahr kummuliert anfallen (zB bei schriftstellerischer Tätigkeit). Dieser Rücktrag kann auch auf Jahre erfolgen, in denen noch keine selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde.
Zu beachten ist jedoch, dass der Gewinnrücktrag auch Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung hat (auch für bereits abgeschlossene Jahre!).