Handwerkerbonus noch für 2014 möglich
Mit dem sog Handwerkerbonus werden Handwerker-Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung oder Sanierung von privatem Wohnraum gefördert. Nicht in die Förderung miteinbezogen können Material- oder Entsorgungskosten. Unerheblich ist, ob es sich dabei um ein Eigenheim oder ein gemietetes Objekt handelt.
Die Förderung beträgt 20 % der Handwerkerkosten von bis zu EUR 3.000 pro Jahr, also maximal EUR 600 pro Förderwerber und Wohneinheit.
Der Handwerker muss eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 11 UStG) ausstellen, in der die Arbeitsleistung von den Materialkosten getrennt ausgewiesen ist. Die Bezahlung der Rechnung muss in dem oben genannten Zeitraum erfolgen.
ZU BEACHTEN: Da der Fördertopf für das Jahr 2014 bereits ausgeschöpft war, können zwar weiterhin Anträge gestellt werden. Gefördert werden aber nur mehr Leistungen, die nach dem 19.11.2014 erbracht wurden bzw bei denen Anzahlungen nach diesem Zeitraum geleistet wurden.
TIPP: Für das Jahr 2015 beträgt der Fördertopf 20 Mio EUR, gilt allerdings für den Zeitraum 19.11.2014 bis 31.12.2015. Anträge sollten daher rasch gestellt werden, da bereits wieder mit einer Ausschöpfung vor Jahresende zu rechnen ist.