Kleinunternehmer

Kleinunternehmer ist jeder inländische Unternehmer, dessen Jahresumsätze inklusive Eigenverbrauch in einem Kalenderjahr den Betrag von EUR 30.000 (Nettogrenze) nicht übersteigen. Ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraums von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich. Dieser Grenzbetrag ist als Nettobetrag (ohne USt) zu verstehen.

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, dh sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Im Gegenzug dazu dürfen sie keine Vorsteuer abziehen (unechte Steuerbefreiung).

Ein Kleinunternehmer kann aber auch auf diese Steuerbefreiung verzichten, indem er eine schriftliche Erklärung beim Finanzamt abgibt und damit zu der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften optiert (Regelbesteuerungsantrag). Dieser Antrag hat allerdings eine Bindungswirkung von 5 Jahren.

Der Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, er hat auf die Steuerfreiheit aufgrund der Kleinunternehmerregelung hinzuweisen. Es empfiehlt sich der Satz: „Diese Lieferung/Leistung ist steuerfrei gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG.

Wird die Grenze überschritten, sind alle Umsätze steuerpflichtig. Es hat eine Berichtigungen der Rechnungen zu erfolgen.

TIPP: Die Grenze von EUR 30.000 ist eine Nettogrenze, dh bei (fiktiver) Anwendung des 20 %igen Umsatzsteuersatzes dürfen Ihre Einnahmen den Betrag von EUR 36.000 pro Jahr erreichen, ohne dass Umsatzsteuerpflicht eintritt.

Siehe auch

Austellungen von Rechnungen
Steuerbefreiungen
Regelbesteuerung