Künstler-Sozialversicherungsfonds
Unterstützung im Bereich der Sozialversicherung gibt es durch den so genannten Künstler-Sozialversicherungsfonds, der nun seit 4.8.2008 neben der Pensionsversicherung auch Zuschüsse für die Kranken- und Unfallversicherung beinhaltet.
Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses sind, neben der Anerkennung der Künstlereigenschaft, dass die Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit die jeweilige Jahres-Mindestgrenze erreichen und dass zusätzlich die Gesamteinkünfte (dh auch Einkünfte, die nicht unter die künstlerische Tätigkeit fallen, sowie ebenfalls ausländische Einkünfte) die jeweilige Jahres-Obergrenze nicht überschreiten.
Nähere Informationen zur Antragsstellung, den Jahresgrenzen sowie der Höhe der möglichen Zuschüsse erhalten Sie direkt auf der ofiziellen Webseite des Künstler-Sozialversicherungsfonds: http://www.ksvf.at