Neue Werte ab 2015
Folgende Werte gelten ab 2015 im Bereich der Sozialversicherung:
Höchstbeitragsgrundlage ASVG | monatlich | EUR 4.650,00 |
Höchstbeitragsgrundlage GSVG | monatlich | EUR 5.425,00 |
Geringfügigkeitsgrenze | täglich | EUR 31,17 |
Geringfügigkeitsgrenze | monatlich | EUR 405,98 |
Grenzwert für DAG | Dienstgeberabgabe | EUR 608,97 |
Eine Anhebung der Pensionsversicherungsbeiträge für 2015 wurde nicht durchgeführt.
TIPP: Eine Berechnung der zu erwartenden Pension können Sie mit dem Ihnen zugesandten Pensionskonto und dem Pensionskontorechner erstellen (www.pensionskontorechner.at). Dazu wird einfach die Pensionskontoerstgutschrift, Ihr Einkommen und Ihr Geburtsdatum eingegeben, der Rechner liefert neben dem Pensionsantrittsalter auch die voraussichtliche Pensionshöhe.