Neue Werte ab 2016

Folgende Werte gelten ab 2016 im Bereich der Sozialversicherung:

 

Höchstbeitragsgrundlage ASVG monatlich EUR       4.860,00
Höchstbeitragsgrundlage GSVG monatlich EUR       5.670,00
Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR          415,72
Grenzwert für Dienstgeberabgabe monatlich EUR           623,58

 

TIPP: Ab 2017 gibt es nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft.

ZU BEACHTEN: Ab 2017 darf die Anmeldung von Dienstnehmern nicht mehr in Papierform erfolgen. Weiteres ist eine 2-stufige Meldung erforderlich, einmal vor Arbeitsantritt (bisher Mindestangaben-Meldung), die noch fehlenden Daten werden mittels der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung noch nachgemeldet.

WICHTIG: Im Bereich der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist künftig auch eine freiwillige Heraufsetzung der vorläufigen Beitragsvorschreibung (bisher nur Herabsetzung) möglich.