Neue Werte ab 2016
Folgende Werte gelten ab 2016 im Bereich der Sozialversicherung:
Höchstbeitragsgrundlage ASVG | monatlich | EUR 4.860,00 |
Höchstbeitragsgrundlage GSVG | monatlich | EUR 5.670,00 |
Geringfügigkeitsgrenze | monatlich | EUR 415,72 |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe | monatlich | EUR 623,58 |
TIPP: Ab 2017 gibt es nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft.
ZU BEACHTEN: Ab 2017 darf die Anmeldung von Dienstnehmern nicht mehr in Papierform erfolgen. Weiteres ist eine 2-stufige Meldung erforderlich, einmal vor Arbeitsantritt (bisher Mindestangaben-Meldung), die noch fehlenden Daten werden mittels der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung noch nachgemeldet.
WICHTIG: Im Bereich der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist künftig auch eine freiwillige Heraufsetzung der vorläufigen Beitragsvorschreibung (bisher nur Herabsetzung) möglich.