Neugründungsförderung (NEUFÖG)

Das Neugründungsförderungsgesetz reduziert die Kosten einer Unternehmensgründung, indem es gewisse Befreiungen vorzieht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfallen die Gebühren einer Gewerbeanmeldung sowie bestimmte Steuern und Abgaben. Zusätzlich reduzieren sich in der Anfangsphase die Lohnnebenkosten.

Die Befreiung bezieht sich im Wesentlichen auf:

  • Stempel- und Gerichtsgebühren sowie andere unmittelbar mit der Gründung verbundene Abgaben (zB Gewerbeanmeldung, Betriebsanlagengenehmigung, Eintragungsgebühr)
  • Gesellschaftssteuer für die Kapitaleinzahlung bei GmbHs, AGs
  • Lohnnebenkosten für das erste Jahr nach der Neugründung (DB, DZ, Wohnbauförderungsbeiträge, UV-Beiträge, KU 2) in Höhe von maximal 6,86% der Bruttolohnsumme.

Die Voraussetzungen sind die Neueröffnung eines Betriebes durch Schaffung einer neuen Struktur. Der Betriebsinhaber darf innerhalb der letzten 15 Jahre nicht in einer vergleichbaren Branche tätig gewesen sein. Zusätzlich ist ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftskammer verpflichtend. Ebenfalls begünstigt (mit der Ausnahme der Begünstigung für Lohnnebenkosten) sind unter gewissen Voraussetzungen Betriebsübertragungen.

Siehe auch

Gewerbeanmeldung

Neugründungsförderung