Neugründungsförderung
Im Bereich der Neugründungsförderung werden die Lohnnebenkosten für das Gründungsmonat und die ersten 11 Monate nach Betriebsgründung gefördert. Die Ersparnis beträgt etwa 7% der Bruttogehalts- bzw. Bruttolohnsumme.
Folgende Abgaben entfallen konkret:
- Dienstgeberbeitrag 4,5% des Bruttobezugs
- Dienstgeberzuschlag 0,53% des Bruttobezugs (in Wien)
- Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung