Notstandshilfe

Zu den Voraussetzungen Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit muss noch eine Notlage des Antragstellers vorliegen. Um eine Notlage festzustellen, werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers überprüft, sondern gegebenenfalls auch die des Partners.

Die Notstandshilfe beträgt 92% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes.