Pauschalierung

Die Pauschalierungen wurden vom Gesetzgeber vor allem zur Vereinfachung geschaffen. Die pauschalierten Ausgaben können ohne Nachweis angesetzt werden.

Den folgend dargestellten Pauschalierungen ist gemein, dass

  • sie Sonderformen der Einnahmen/Ausgaben Rechnung sind, dh es werden lediglich bestimmte Ausgaben pauschaliert,
  • es eine Wahlmöglichkeit zwischen der Erstellung einer „normalen“ Einnahmen/Ausgaben Rechnung und der Anwendung der Pauschalierung gibt (Günstigkeitsvergleich)
  • sie für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb anwendbar sind.

Lediglich im Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gibt es eine echte Pauschalierung, bei der die Einkünfte als Durchschnittswert der Betriebsgröße angesetzt werden (Vollpauschalierung).

Bei der Basispauschalierung dürfen einige explizite Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, die restlichen Ausgaben werden pauschaliert. Daneben gibt es noch für bestimmte Berufsgruppen eigene Pauschalierungsregeln wie zB die Künstlerpauschalierung, Handelsvertreterpauschalierung.