Privatstiftung
Die Privatstiftung ist eine juristische Person, bei der eine rechtlich selbstständige Vermögensmasse einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Sie entsteht mit der Eintragung ins Firmenbuch und kann sowohl gemeinnützigen (z.B. Förderung von Wissenschaft und Forschung) als auch eigennützigen (z.B. Familienstiftungen) Zwecken dienen. Die Privatstiftung kann sowohl durch eine Erklärung unter Lebenden als auch durch den letzten Willen von Todes wegen durch den Stifter errichtet werden. Obligatorisch für die Stiftungserklärung ist die Widmung von Vermögen mit mind. EUR 70.000 (bar oder in festgelegten Werten), der Stiftungszweck, die Angabe des/der Begünstigten und die Dauer für den Bestand der Stiftung. Eine eigennützige Privatstiftung für die Versorgung natürlicher Personen endet ohne anderslautenden Beschluss nach 100 Jahren.