So sind Spenden absetzbar
Absetzbar sind Spenden für bzw an:
- Wissenschaft und Kunst, Behindertensport
- Karitative Zwecke (Mildtätigkeit, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe)
- Spendensammelvereine für oben genannte Zwecke
- Umweltschutz
- Tierschutz
- Aufgaben im Rahmen der Feuerpolizei (freiwillige Feuerwehr etc)
- Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung (aus dem Privatvermögen)
ZU BEACHTEN: Spenden im betrieblichen Bereich können bis maximal 10% des laufenden Gewinnes, Spenden im privaten Bereich bis maximal 10% des Einkommens abgesetzt werden. Keine betragsmäßigen Beschränkungen gelten für Spenden im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie Sponsorbeiträge.
ZU BEACHTEN: Auch Spenden oder Eintrittsgelder im Rahmen von Charityveranstaltungen sind steuerlich absetzbar, sofern der Wert der Gegenleistung wesentlich niedriger ist, als der aufgewendete Betrag.
TIPP: Im betrieblichen Bereich sind auch Sachspenden steuerlich absetzbar, hier ergibt sich die Besonderheit, dass diese mit dem Verkehrswert als fiktive Betriebsausgabe angesetzt werden können.
TIPP: Die Absetzbarkeit der Spende kann hier überprüft werden.
ZU BEACHTEN: Um Spenden steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung. Denken Sie also insbesondere bei Spendensammelvereinen daran (zB Heilige Drei Könige etc).
ZU BEACHTEN: Ab 2018 sind Spenden nur mehr absetzbar, wenn sie automatisch von der Spendenorganisation dem Finanzamt gemeldet werden.