Steuerentrichtung

Bis zur endgültigen Festsetzung der Einkommensteuer sind für das betreffende Kalenderjahr vierteljährlich Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe bestimmt sich durch den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid oder den Angaben im Fragebogen bei Neueröffnung eines Unternehmens.

Bei der Veranlagung eines Kalenderjahres werden auf Basis dieser Steuerbelastung Vorauszahlungen für das nächste Jahr erlassen. Dabei wird die bisherige Steuerbelastung zwischen vier und neun Prozent erhöht.

Erwartet man für das Jahr, für das die Vorauszahlungen festgesetzt wurden, eine geringere Steuerlast, so kann entweder gegen den Vorauszahlungsbescheid berufen werden oder ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden. In beiden Fällen sind den Anträgen Prognoserechnungen über das zu erwartende Ergebnis anzuschließen.

Die unterjährig entrichteten Vorauszahlungen werden der Einkommensteuer, die durch die jährliche Veranlagung festgesetzt wird, gegenübergestellt. Dies führ dann entweder zu einer Gutschrift oder einer Nachzahlung.

In beiden Fällen kann dies zur Festsetzung von sogenannten Anspruchszinsen führen.

Siehe auch

Abgabefristen

Vorauszahlungen

Herabsetzungen