Steuerplanung 2015 -Neuregelungen für bilanzierende Unternehmen

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung, der wichtigsten Änderung der Bilanzierungsvorschriften, die erstmals bei der Veranlagung für das Steuerjahr 2015 zu beachten sind:

Neue Bewertungsvorschriften für langfristige Rückstellungen. Ab der Veranlagung 2015 müssen Rückstellungen für ungewisse Verluste bzw Rückstellungen für drohende Verluste, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt, mit dem um 3,5% abgezinsten Teilwert angesetzt werden.

Weiteres vertritt das Finanzamt in einem jüngst veröffentlichten Erlass die Rechtsansicht, dass auch langfristige Verbindlichkeiten, abzuzinsen sind, wenn kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der fehlenden Verzinsung besteht.

 

NEU: Ab dem Wirtschaftsjahr 2016 kommt es im Bereich der Rechnungslegung zu wichtigen Änderungen. Diese betreffen grundsätzlich die unternehmensrechtliche Rechnungslegung (Handelsbilanz), haben aber zum Teil auch Auswirkungen auf die steuerlichen Vorschriften (Steuerbilanz).