Steuerreform 2015/2016 – Was sich ab 2016 im Bereich der Personalverrechnung ändert
Ziel der Änderungen durch die Steuerreform war eine durchaus wünschenswerte Harmonisierung der Regelungen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung, wobei dadurch eine Verschlechterung erfolgte.
Betroffen davon sind steuerfreie soziale Zuwendungen, wobei vor allem Leistungen des Dienstgebers für Gesundheit der Dienstnehmer (zB betriebsärztlicher Dienst, zielgerichtet Gesundheitsförderung, Impfungen) sowie Begräbniskosten NEU hinzugekommen sind.
Geschenke an Mitarbeiter im Ausmaß von EUR 186,00 pro Jahr sind nunmehr auch anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums steuerfrei.
Dafür sind einige andere Befreiungen weggefallen, wie zB die Prämie für Diensterfindungen.
Erhöht wurde der Betrag der Steuerfreiheit bei Mitarbeiterbeteiligungen von bisher EUR 1.460,00 auf EUR 3.000,00 pro Jahr.
TIPP: Die Neuregelung der Mitarbeiterrabatte mit einer Steuerfreiheit von bis zu 20 % bzw max EUR 1.000,00 pro Jahr, bietet für einige Betriebe in Zukunft durchaus gewisse interessante Möglichkeiten.