Steuerreform im Endspurt
Die Regierungsvorlagen zur Steuerreform 2015/16 haben bereits mit folgender (noch nicht veröffentlichter) Abänderung den Finanzausschuss passiert.
Demnach soll die geplante Kontoeinsicht in Abgabenverfahren nur auf richterliche Anordnung zugelassen werden. Konkret ist laut Pressemeldungen vorgesehen, dass ein Richter des BFG innerhalb von drei Tagen zu prüfen hat, ob die formalen Kriterien für eine Konteneinsicht eingehalten wurden.
Für das Endbesteuerungsgesetz konnte die 2/3-Mehrheit noch nicht erreicht werden. Offensichtlich ist ein Kapitalzuflussmeldegesetz in Ausarbeitung, wonach die Banken der Finanz jeden größeren Zufluss (über 50.000 Euro) auf Konten melden müssen, der in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten der Steuerabkommen Schweiz und Liechtenstein getätigt worden ist. Weiters sind dem Vernehmen nach bei den Punkten Einlagenrückzahlung, Belegerteilungspflicht, GrESt bei innerfamiliärer Wohnungsweitergabe und Begünstigungen für Kleinunternehmer noch Verhandlungen im Gang, weshalb Änderungen bis zum Plenum noch möglich sind.
(Quelle: Kammer der Wirtschaftstreuhänder KWT vom 01. Juli 2015)
Die Beschlussfassung dieser Gesetzesvorhaben im Plenum des Nationalrates ist für die zweite Juliwoche 2015 vorgesehen, wir werden Sie dann umfangreich informieren.