Steuersätze

Der Normalsteuersatz beträgt 20 % und ist immer dann anzuwenden, wenn keine Sondervorschriften in Betracht kommen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt 10 % und kommt nur in bestimmten Fällen zur Anwendung. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Lebensmittel
  • Bücher, Zeitungen
  • Beherbergungen in Hotels, Pensionen sowie den Nebenleistungen
  • Vermietung zu Wohnzwecken
  • Personenbeförderung (zB Taxi, Bahn)
  • Müllbeseitigung
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
  • Leistungen von bestimmten gemeinnützigen Vereinen

TIPP: Für Sie ist die Kenntnis in zweierlei Hinsicht wichtig. Zum einen, falls Sie solche Lieferungen oder Leistungen ausführen, aber auch wenn Sie solche Lieferungen oder Leistungen empfangen, da Sie in diesen Fällen nur einen Vorsteuerabzug in Höhe von 10 % geltend machen können.

Siehe auch

Vorsteuer
Steuerbefreiungen
Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis