Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung dient der Berechnung der Vorauszahlung oder Gutschrift an Umsatzsteuer der jeweiligen Periode. Es sind neben der entsprechenden Bemessungsgrundlage die abziehbare Vorsteuer bzw. die Innergemeinschaftlichen Erwerbe und Umsatzsteuern für ausländische Unternehmen anzugeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Ergibt die Umsatzsteuervoranmeldung eine Vorauszahlung (Zahllast), so hat eine entsprechende Zahlung an das Finanzamt zu erfolgen. Im Falle eines Überschusses wird die entsprechende Gutschrift vom Finanzamt gutgeschrieben. Der grundsätzliche Fälligkeitstag eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen ist der 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats. Beispiel: UVA Jänner ist am 15. März fällig oder UVA für das 1. Vierteljahr ist am 15. Mai fällig: Fällt der 15. des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Umsatzsteuervoranmeldung am darauf folgenden Werktag fällig. Umsatzsteuerpflichtige TatbeständeSiehe auch