Versicherungen
Betrieblich veranlasste Versicherungen wie z.B. Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs-, betriebliche Rechtsschutzversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Freiwillige Personenversicherungen sind der privaten Lebensführung zurechenbar und deshalb als Betriebsausgaben nicht absetzbar. Eventuell besteht die Möglichkeit, diese als Sonderausgaben bis zur Veranlagung 2020 dennoch steuerlich zu verwerten.