Vorsteuer

Vorsteuer wird die Umsatzsteuer genannt, die einem Unternehmer im Rahmen seiner Vorleistungen (z.B. Wareneinkäufe) von seinen Lieferanten in Rechnung gestellt wird. Unternehmer haben (im Gegensatz zu Privatpersonen) das Recht, diese Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen zu können.

Ausgenommen davon sind jene Unternehmer, deren Umsätze unter eine unechte Steuerbefreiung fallen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind:

  • sie sind Unternehmer iSd UStG
  • es werden umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt
  • die Rechnung weist alle nötigen Rechnungsmerkmale auf
  • der Gegenstand bzw. die Leistung wurde für das Unternehmen erworben bzw. wird zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke genutzt (Ausnahme: Gebäude)
  • es gibt keinen Ausschluss vom Vorsteuerabzug

Einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug gibt es kraft Gesetzes für alle Leistungen im Zusammenhang mit PKWs. Diese gelten als nicht für das Unternehmen angeschafft, wenn sie nicht zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Nicht betroffen davon sind Kleinbusse und Klein-LKWs, die sogenannten Fiskal LKWs.

Siehe auch

Entstehen der Steuerschuld

Umsatzsteuervoranmeldung

Steuerbefreiungen