Vorsteuer
Vorsteuer wird die Umsatzsteuer genannt, die einem Unternehmer im Rahmen seiner Vorleistungen (z.B. Wareneinkäufe) von seinen Lieferanten in Rechnung gestellt wird. Unternehmer haben (im Gegensatz zu Privatpersonen) das Recht, diese Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen zu können. Ausgenommen davon sind jene Unternehmer, deren Umsätze unter eine unechte Steuerbefreiung fallen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind: Einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug gibt es kraft Gesetzes für alle Leistungen im Zusammenhang mit PKWs. Diese gelten als nicht für das Unternehmen angeschafft, wenn sie nicht zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Nicht betroffen davon sind Kleinbusse und Klein-LKWs, die sogenannten Fiskal LKWs.
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